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Allgemeine Geschäftsbedingung:
Anderegg Kaffee Technik
Anderegg Michael
Heubergstrasse 2
D-83128 Halfing
Unsere Angebote, Vertragsabschlüsse
sowie deren Abwicklung erfolgen
ausschließlich auf Grundlage dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen,
soweit keine abweichenden
Vertragsbedingungen im Einzelnen
ausgehandelt wurden.
Entgegensprechenden Einkaufs - oder
Auftragsbedingungen des Abnehmers
wird ausdrücklich widersprochen. Der
Abnehmer kann zu keinem Zeitpunkt –
auch nicht bei Zusenden der Ware –
davon ausgehen, dass wir unser
Einverständnis mit entgegenstehenden
Bedingungen erklären.
Abänderungen dieser Bedingungen sind
nur wirksam, wenn wir diese
ausdrücklich schriftlich
bestätigen.
Angebote sind stets
freibleibend. Vertragsabschlüsse mit
uns bedürfen zu ihrem Zustandekommen
der schriftlichen Form.
Unsere Preise verstehen sich
- falls nichts anderes vereinbart
ist – ab dem unserer Gesellschaft
einschließlich normaler Verpackung
und Porto. Die Rechnung erfolgt zu
dem am Tag der Lieferung geltenden
Preise, zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor
bei Irrtümlichen Preisangaben einen
Kaufvertrag zurückzuweisen.
Der Versand erfolgt nur gegen
Vorkasse, Bankeinzug oder Nachnahme.
Der Versand der Ware erfolgt auf
Kosten des Abnehmers. Bis zur
vollständigen Bezahlung bleibt die
gelieferte Ware unser Eigentum.
Erfüllungsort für Lieferung und
Zahlungen ist Halfing.
Reparaturen, Ersatzteile und
Zubehör sind bei Abholung bar oder
per Vorkasse zu zahlen. Ersatzteile
sind vom Umtausch
ausgeschlossen. Für
transportbedingte Schäden - vor oder
nach Reparaturen, bei Lieferungen -
übernehmen wir keine Garantie.
Rechnungen sind innerhalb von
10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug fällig. Bei Hingabe von
Wechseln, Schecks und
Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung
erst mit der Einlösung als erfolgt.
Werden Zahlungsziele überschritten,
Wechsel, Schecks oder
Zahlungsanweisungen nicht eingelöst,
so tritt die Fälligkeit aller
Forderungen sofort ein. Eine
Aufrechnung ist nur mit unstreitigen
oder rechtskräftigen festgesetzten
Gegenansprüchen zulässig.
Bei Zielüberschreitung sind
wir berechtigt 5 % über dem von der
Deutschen Bundesbank festgelegten
Basiszins zu berechnen. Außerdem
haben wir das Recht,
Sicherheitsleistungen zu verlangen
und noch ausstehende Leistungen nur
gegen Vorkasse oder
Sicherheitsleistungen zu erbringen.
Liefertermine oder – fristen,
die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen
der Schriftform.
Kommen wir mit unserer Leistung in
Verzug, so muss der Abnehmer eine
angemessene Nachfrist setzen.
Erfolgt auch während der Nachfrist
keine Ablieferung, so kann der
Abnehmer vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung oder verspäteter
Erfüllung sind ausgeschlossen,
soweit uns nicht, unseren
gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Teilleistungen darf der
Abnehmer nur zurückweisen, wenn
nachgewiesen werden kann, dass durch
den teilweisen Verzug sein Interesse
an dem gesamten Vertrag fortgefallen
ist.
Höhere Gewalt berechtigt uns,
unsere Leistung für die Dauer der
Behinderung und einer anschließenden
Anlaufzeit hinauszuschieben oder,
wenn sie uns die Leistung unmöglich
macht oder wesentlich erschwert, vom
Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. Als höhere Gewalt
gelten auch Streiks, unvorhersehbare
Betriebsstörungen beim Produzenten,
Rohstoffverknappung oder
unvorhersehbare Ausfälle bei unserer
eigenen Auslieferung. Unter
Ausschluss aller sonstigen Ansprüche
kann der Abnehmer in diesen Fällen
von uns die Erklärung verlangen, ob
wir vom Vertrag zurücktreten oder
innerhalb angemessener Zeit liefern
wollen. Erklären wir uns nicht, so
kann der Abnehmer zurücktreten.
Garantiefälle werden im
Rahmen der Garantiebestimmungen der
Hersteller abgewickelt.
Die Gewährleistung auf Ersatzteile
erfolgt nach den
Garantiebestimmungen der Hersteller.
Reklamationen jeder Art sind
unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
der Ware schriftlich zu melden.
Mängel, die bei einer Untersuchung
nicht erkennbar sind, sind
unverzüglich nach ihrer Erkennung zu
melden. Keine Gewährleistung besteht
für Transportschäden und Schäden,
die durch unsachgemäße Behandlung
oder die Verwendung nicht geeigneten
Zubehörs entstanden sind.
Erfüllungsort ist Halfing und
Gerichtsstand ist Rosenheim. Der
Abschluss des Vertrages sowie die
Vertragsbeziehung zwischen Anderegg
Kaffee Technik und dem Käufer
unterliegt ausschließlich
deutschem Recht.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen soll die
Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht beeinflussen.
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