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AGB

 

 

 
         


Allgemeine Geschäftsbedingung:

Anderegg Kaffee Technik

Anderegg Michael

Heubergstrasse 2

D-83128 Halfing


  

 

Unsere Angebote, Vertragsabschlüsse sowie deren Abwicklung erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit keine abweichenden Vertragsbedingungen im Einzelnen ausgehandelt wurden. Entgegensprechenden Einkaufs - oder Auftragsbedingungen des Abnehmers wird ausdrücklich widersprochen. Der Abnehmer kann zu keinem Zeitpunkt – auch nicht bei Zusenden der Ware – davon ausgehen, dass wir unser Einverständnis mit entgegenstehenden Bedingungen erklären.

 

Abänderungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.

 

Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse mit uns bedürfen zu ihrem Zustandekommen der schriftlichen Form.

 

Unsere Preise verstehen  sich - falls nichts anderes vereinbart ist – ab dem unserer Gesellschaft einschließlich normaler Verpackung und Porto. Die Rechnung erfolgt zu dem am Tag der Lieferung geltenden Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor bei Irrtümlichen Preisangaben einen Kaufvertrag zurückzuweisen. 

 

Der Versand erfolgt nur gegen Vorkasse, Bankeinzug oder Nachnahme. Der Versand  der Ware erfolgt auf  Kosten des Abnehmers. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist Halfing.

 

Reparaturen, Ersatzteile und Zubehör sind bei Abholung bar oder per Vorkasse zu zahlen. Ersatzteile sind vom Umtausch ausgeschlossen. Für transportbedingte Schäden - vor oder nach Reparaturen, bei Lieferungen - übernehmen wir keine Garantie.

 

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Hingabe von Wechseln,  Schecks und Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung erst mit der Einlösung als erfolgt. Werden Zahlungsziele überschritten, Wechsel, Schecks oder Zahlungsanweisungen nicht eingelöst, so tritt die Fälligkeit aller Forderungen sofort ein. Eine Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen  festgesetzten Gegenansprüchen zulässig.

 

Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszins zu berechnen. Außerdem haben wir das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu erbringen.

 

Liefertermine oder – fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Kommen wir mit unserer Leistung in Verzug, so muss der Abnehmer eine angemessene Nachfrist setzen.

Erfolgt auch während der Nachfrist keine Ablieferung, so kann der Abnehmer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

Teilleistungen darf der Abnehmer nur zurückweisen, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch den teilweisen Verzug sein Interesse an dem gesamten Vertrag fortgefallen ist.

 

Höhere Gewalt berechtigt uns, unsere Leistung für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, unvorhersehbare Betriebsstörungen beim Produzenten, Rohstoffverknappung oder unvorhersehbare Ausfälle bei unserer eigenen Auslieferung. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der Abnehmer in diesen Fällen von uns die Erklärung verlangen, ob  wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Zeit liefern wollen. Erklären wir uns nicht, so kann der Abnehmer zurücktreten.

 

Garantiefälle werden im Rahmen der Garantiebestimmungen der Hersteller abgewickelt.

Die Gewährleistung auf Ersatzteile erfolgt nach den Garantiebestimmungen der Hersteller. Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Mängel, die bei einer Untersuchung nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach ihrer Erkennung zu melden. Keine Gewährleistung besteht für Transportschäden und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder die Verwendung nicht geeigneten Zubehörs entstanden sind.

 

Erfüllungsort ist Halfing und Gerichtsstand ist Rosenheim. Der Abschluss des Vertrages sowie die Vertragsbeziehung zwischen Anderegg Kaffee Technik und dem Käufer unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen soll die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflussen.